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Funktionen für den Abgeber von ZA

Verkauf und sonstige endgültige Übertragungen

Allgemeine Informationen zur ZID finden Sie unter Info ZID.
Allgemeine Informationen zu ZA finden Sie unter Info ZA.
Informationen zu Meldefristen finden Sie unter Meldefristen.

Verkauf und sonstige endgültige Übertragungen

Übertragungen von ZA

Nach Art. 34 VO (EU) Nr. 1307/2013 kann ein Betriebsinhaber ZA durch Verkauf oder jede andere endgültige Übertragung (z.B. Schenkung) an andere "Aktive Betriebsinhaber" übertragen. Abweichend davon können ZA im Falle der Vererbung oder der vorweggenommenen Erbfolge (z.B. Hofübergabe) auch an Nicht-aktive Betriebsinhaber übertragen werden. Ob die Übertragung mit oder ohne Flächen stattfindet, spielt keine Rolle.

ZA können entweder als ganze oder als gebrochene Intervalle in jedem beliebigen Umfang innerhalb einer Region (ab dem Jahr 2019 bundesweit) übertragen werden.

Sonderfälle

Übertragungen im Rahmen von Sonderfällen können nur durch die zuständige Prämienstelle in der ZID gebucht werden. Als Sonderfälle gelten Erbfolge/vorweggenommene Erbfolge, Änderung der Betriebsnummer wegen Gebietsreform oder Betriebsteilung bzw. -zusammenlegung. Die Übertragungen im Rahmen von Sonderfällen meldet die zuständige Prämienstelle in der ZID unter "Funktionen für Verwaltungsstellen" unter dem Menüpunkt "Sonderfälle Verkauf". 

ZA aus der Nationalen Reserve (NR)
ZA, die aus der Nationalen Reserve zugeteilt wurden unterliegen keinerlei besonderen Regelungen.

Meldung an die ZID

Um die Übertragung von ZA an die ZID zu melden, sind unter den Menüpunkten "Verkauf und sonstige Übertragungen" vier Aktionen erforderlich:

1. Eingabe Übernehmer, Datum
2. Auswahl zu übertragender ZA 
3. Buchen der Übertragung
4. Drucken der Anlage

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Vorgehensweise

1. Schritt: Eingabe Übernehmer, Datum

Die 12-stellige Betriebs-/Antragsnummer des Abgebers und Übernehmers, der Name des Übernehmers und das Übergabedatum (Datum des Rechtsgeschäfts zwischen Abgeber und Übernehmer) sind einzutragen. Das Übergabedatum muss in der Vergangenheit liegen. Wird ein Rechtsgeschäft erst in der Zukunft wirksam, kann die Meldung an die ZID erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist.

Durch Anklicken der Schaltfläche "Weiter" werden alle im Besitz des Abgebers befindlichen ZA zum aktuellen Zeitpunkt gelistet.   

Vom Verkauf ausgeschlossen sind zugepachtete oder verpachtete ZA oder ZA, für die ein offener Verkaufsvorgang vorhanden ist. Derartige ZA können zur Übertragung nicht markiert werden.

2. Schritt: Auswahl zu übertragender ZA

In der letzten Spalte des ZA-Kontos ist zum jeweiligen ZA-Intervall die Anzahl der zu übertragenen ZA einzugeben. Soll das ganze Intervall übertragen werden, kann statt der Angabe eines Wertes ein X eingegeben werden. Für die Übertragung aller ZA werden durch Anklicken der Schaltfläche "alle markieren" die gesamten ZA ausgewählt.

Von der Übertragung ausgeschlossen sind zugepachtete, verpachtete ZA oder ZA, für die bereits ein offener Verkaufsvorgang vorhanden ist. Derartige ZA können zur Übertragung nicht markiert werden.

Für ZA, die nicht verkauft werden können, wird der Grund in dieser Spalte ausgegeben. Der Langtext zum jeweiligen Grund wird eingeblendet, wenn die Schreibmarke über den Kurztext geführt wird.

Durch Anklicken der Schaltfläche "Weiter" erhält der Abgeber eine Übersicht der von ihm ausgewählten und zu übertragenen ZA zur Prüfung.

3.Schritt: Buchen der Übertragung

Von der ZID werden eine Reihe von Plausibilitätsprüfungen durchgeführt, z.B. wird geprüft, ob der Übernehmer als "Aktiver Betriebsinhaber" in der ZID registriert ist.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der eingegebene Name des Übernehmers von dem Namen, der in der Datenbank mit der Betriebsnummer gespeichert ist, abweicht. Im Zuge der Plausibilitätsprüfung erscheint in der ZID der Hinweis "Angegebener Käufer-Name und BNr. passen überhaupt nicht zusammen." Auf Grund dieses Hinweises sollte der Abgeber die Angaben ggfs. nochmal überprüfen. Dieser Hinweis ist für die Buchung aber nicht relevant, sie kann trotzdem erfolgen.

Ist die Übertragung zulässig, werden durch Anklicken der Schaltfläche "Buchen" die zu übertragenden ZA vom ZA-Konto des Abgebers abgebucht und eine 5-stellige Transaktionsnummer (TAN) generiert. Diese teilt der Abgeber dem Übernehmer mit, damit dieser die ZA auf sein eigenes ZA-Konto einbuchen kann.

4. Schritt: Drucken der "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN"

Zur Dokumentation der Transaktion in der ZID und - bei Bedarf - als Vertragsbestandteil druckt der Abgeber für den Übernehmer das PDF-Dokument "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" aus. Die "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" enthält alle relevanten Angaben zur Transaktion einschließlich der Identifikation der übertragenen ZA. Der Abgeber sollte die "Anlage zur ZA-Übergabe mit TAN" dem Übernehmer unterschrieben aushändigen. Damit hat der Übernehmer einen Beleg, dass der Abgeber die Transaktion gemeldet hat.

Für Prämienstellen besteht durch Anklicken der Schaltfläche "Zubuchung" die Möglichkeit, die übertragenen ZA direkt in das ZA-Konto des Übernehmers einzubuchen.

Zum Download des Acrobat Reader

Zur Anzeige und Drucken des ZA-Kontos benötigen Sie den Acrobat Reader. Diesen können Sie hier kostenlos downloaden.

Sofern der Acrobat Reader nicht installiert ist, kann durch Anklicken der Schaltfläche "Schnelldruck" die Ansicht der Web-Seite ausgedruckt werden. 

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Stornierung und Rückabwicklung

Ist dem Abgeber bei der Übertragung ein Fehler unterlaufen, z.B. hat er andere als die ursprünglich vorgesehenen ZA übertragen oder hat er die ZA einem falschen Übernehmer zugeordnet, kann der Abgeber erst 2 Wochen nach der Übertragung die Übertragung stornieren. Die TAN darf auf keinen Fall dem falschen Übernehmer mitgeteilt werden. Die Stornierung ist unter der Funktion "Übersicht Verkäufe" oder direkt in der "Storno"-Maske möglich.

Nur die zuständige Prämienstelle hat auf Antrag des Abgebers die Möglichkeit, innerhalb der 2-wöchigen Sperrfrist die Buchung zu stornieren. Ist die Zubuchung des Übernehmers bereits erfolgt, muss im ersten Schritt die Übernahmemeldung von der Prämienstelle storniert werden. Im zweiten Schritt ist dann die Übertragungsmeldung des Abgebers entweder von der Prämienstelle oder nach Ablauf der 2-wöchigen Sperrfrist vom Abgeber selbst zu stornieren. 

Wenn sich einer erfolgten Übertragung eine weitere Transaktion anschließt, ist der o.g. Vorgang beginnend von der letzten Übertragung zur ersten Übertragung schrittweise rückabzuwickeln. 

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Hinweise zu den Eingabefeldern

Key-Schlüsselfelder

Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden.

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Abgeber

Die 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Abgebers ist hier einzugeben. 

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Übernehmer

Die 12-stellige Betriebs-/Antragstellernummer des Übernehmers ist hier einzugeben. 

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Name des Übernehmers

Zusätzlich zur Betriebs-/Antragsnummer des Übernehmers ist der Name (Nachname Vorname) bzw. bei juristischen Personen der Name und zusätzlich die eingetragene Bezeichnung (z.B. GbR) einzugeben. 

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Übergabedatum

Das Datum der Übertragung ist in der Form TT.MM.JJJJ einzugeben. Das Datum darf nicht in der Zukunft liegen. Die Übertragung ist innerhalb eines Monats zu melden. Für die Aktivierung von ZA ist das Übergabedatum und die Einhaltung der Meldefristen maßgeblich (siehe Info ZA und Info Meldefristen). 

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Auftragseingang bei Prämienstelle (nur für Verwaltungsstellen)

Bei Prämienstellen erscheint zusätzlich das Feld "Auftragseingang bei Prämienstelle", das zwingend mit dem Datum des schriftlichen Auftragseingangs bei der Prämienstelle zur Meldung an die ZID zu füllen ist.

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